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Angaben gemäß § 5 TMG

Ing. Holzleimbau Wiedmann GmbH & Co. KG
Nordschwabener Str. 8
79618 Rheinfelden-Minseln

Telefon: 07623 – 75 12-0
Telefax: 07623 – 75 12-50
Email: info@wiedmann-holzleimbau.de

HRA 703108, HRB 709172 Amtsgericht Freiburg i. Br.

Geschäftsführerin: Sabine Wiedmann

USt. ID: DE290531992


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Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & LIEFERUNGSBEDINGUNGEN

  1. An unseren Lieferungen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.

    Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsveränderungen vereinbart, sind zuvor vereinbarte bzw. bestätigte Liefertermine oder Lieferfristen nur verbindlich, wenn sie mit der Vertragsveränderung vom Verkäufer erneut bestätigt werden.Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern bestätigte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

    Soweit vorstehend nichts anderes als vereinbart gilt, gelten die Bestimmungen der VOB ergänzend.

  2. Der Besteller (Käufer) ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller (Käufer) bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab.

    Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veräußerung zulässig.

    Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und dem Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen.
    Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs auf den Kaufgegenstand angewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (Käufers) – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
  4. Zahlung: nach Vereinbarung oder 10 Tage netto
    Der Kaufpreis ist, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, 30 Tage nach Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

    Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn:

    1. dem Käufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät oder der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
    2. der Käufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist.

    Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechenen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 2 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder dem Käufer eine geringere Belastung nachweist.

  5. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers
  6. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aud der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Holzleimbau Wiedmann GmbH & Co. KG wird nicht in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist dazu auch nicht verpflichtet.